Der Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte in Niedersachsen fokussiert zentral die Entwicklung einer reflektierten Kompetenzentwicklung im Bereich des Unterrichtens, des Erziehens und des Interagierens im System Schule. Zudem wird die Entwicklung sozialer Kompetenzen, insbesondere die Entwicklung eines „professionellen Konzeptes“ für die spätere Lehrerrolle vorgeben. Im Vorbereitungsdienst unterrichten Sonderpädagoginnen eigene Lerngruppen und beurteilen, beraten und fördern die Schülerinnen und Schüler dieser Lerngruppen.
Nach dem Vorbereitungsdienst erweitert sich die Tätigkeit von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen um weitere Aufgaben in der inklusiven Schule, die vom üblichen Lehrkrafteinsatz abweichen. In allen sonderpädagogischen, inklusiven Einsätzen ist das gemeinsame inklusive Planen von Unterricht, das zeitweise gemeinsame oder fördernde Handeln in Lerngruppen sowie die fachliche Beratung, die Entwicklung und Übertragung von Förderkonzepten und schlussendlich eine Unterstützung von Lehrkräften und Schulleitungen in der Umsetzung einer zielführende Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen eine zentrale Aufgabe. Bei allen diesen Tätigkeiten verändert sich die Rolle der sonderpädagogischen Lehrkraft und mit ihr die notwendigen professionellen Fertigkeiten und Kompetenzen. Dies trifft besonders für die Tätigkeit in der „Sonderpädagogischen Beratung durch Mobile Dienste“ hervor (geregelt im Erlass vom 15.3.2022).
Es gilt indes ebenso für die Tätigkeit in der sonderpädagogischen Grundversorgung oder in den inklusiven Tätigkeiten im Rahmen der Zusatzbedarfe nach 5.10 des Erlasses Klassenbildung und Lehrkräftestundenzuweisung (vom 21.3.2019). Der Erlass zur „Schulinternen sonderpädagogischen Beratung an allgemeinen Schulen“ vom 1.2.2019 führt für diese Tätigkeiten sogar aus, dass „einen Teil des Einsatzes“ für die „Lehrkräfte abweichend [vom Erlass] zu gestalten“.
Die Zusatzqualifikation richtet sich an LiVD mit abgeschlossener Staatsprüfung und fokussiert primär den Kompetenzbereich 3.2 und 5.1. Schwerpunkte der Zusatzqualifikation werden in der Erarbeitung von spezifischen Kompetenzen für die Bereiche „Beratung und Unterstützung von Schulen“, „Befähigung des Systems Schule“ und „einzelfallbezogenen Beratung“ nach Erlasslage sein.
Umfang: 20 Zeitstunden in einer Kompaktphase (Donnerstag bis Samstag)
Leitung:
Nina Kilian-Hütten und Melanie Giesen